Lahnwerk GmbH Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass sein Verhalten den Grundsätzen unseres Verhaltenskodexes sowie den Gesetzen und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

 

Achtung der Menschenwürde
Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich unterstützt. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Diese Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

Unternehmenseigentum
Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Vermögen des Unternehmens zweckmäßig, sparsam und in jeder Hinsicht verantwortlich umzugehen.

Chancengleichheit
Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, respektvoll miteinander zu arbeiten.
Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität treten wir entschieden entgegen.

Verantwortlichkeit
Unser Verhaltenskodex ist Kernbestand unserer Unternehmenspolitik.
Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung dieser Prinzipien verantwortlich. Eine besondere Verantwortung tragen die Führungskräfte. Sie sind gehalten, ihren Mitarbeitern die Bedeutung und die Inhalte des Verhaltenskodex zu vermitteln und vorzuleben. Dies soll die Spielräume der Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln im zulässigen Rahmen nicht einschränken. Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex befolgt wird.

Vertraulichkeit & Datenschutz
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung Lahnwerk, seine Vertragspartner und Kunden ein Interesse haben.
Besonderem Schutz unterliegen die personenbezogenen Daten. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Ablehnung von Zwangsarbeit
Alle Formen von Zwangsarbeit lehnt Lahnwerk ab.
Kein Mitarbeiter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.

Vereinigungsrecht
Das Recht der Mitarbeiter, Vereinigungen oder Organisationen nach eigener Wahl zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Interessen der Beschäftigten zu gründen, diesen bei- oder auszutreten sowie für diese tätig zu sein, wird respektiert. Arbeitgeber und die gewählten Mitarbeitervertretungen arbeiten vertrauensvoll sowie zum Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter zusammen.

Kartellrechtliche Regeln
Lahnwerk verpflichtet sich einem offenen und fairen Wettbewerb auf allen Märkten der Welt.
Unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter dürfen sich nicht auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Praktiken einlassen, wie zum Beispiel gesetzeswidrige Angebotsabsprachen, die den Wettbewerb verzerren.

Ablehnung von Kinderarbeit
Kinderarbeit sowie  Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von Lahnwerk nicht toleriert.
Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.

Sicherheit & Gesundheit
Die strenge Einhaltung unserer Sicherheitsvorschriften und -praktiken ist Voraussetzung für ein sicheres Arbeitsumfeld.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen dieser Grundsätze umgehend ihren Vorgesetzten zu melden. Etwaige Missstände sind unverzüglich abzustellen.

Keine Bestechung & Korruption
Das Unternehmen lehnt Bestechung und Korruption ab.
Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Unternehmensangehörige dürfen keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können. Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.