Compliance
Verantwortlichkeit und Einhaltung der Unternehmensgrundsätze
Das Unternehmen und besonders die Führungskräfte, aber auch jeder einzelne Mitarbeiter sowie alle weiteren Stakeholder sind dafür verantwortlich, dass das eigene Verhalten den Grundsätzen unserer Richtlinie sowie den Gesetzen und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Darüber hinaus ist jeder in der Pflicht, darauf zu achten, dass die übrigen Interessengruppen sich ebenso entsprechend verhalten.
Dies soll die Spielräume aller Stakeholder zu eigenverantwortlichem Handeln im zulässigen Rahmen stärken.
Beschwerdemanagament
Whistleblowing
Alle Stakeholder müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Jeder kann sich ermutigt fühlen, seine Bedenken oder sein Wissen über mögliches Fehlverhalten und Nichteinhalten der Richtlinie bei der frühestmöglichen Gelegenheit in geeigneter Form zu melden. Jeder ist verpflichtet, schwere Verletzungen dieser Richtlinie umgehend ihren Vorgesetzten oder analog dem implementierten Beschwerdemanagement zu melden. Etwaige Missstände sind anschließend unverzüglich abzustellen.
Umgang mit Beschwerden und Verstößen gegen bestehende Rechte
Wir sind uns der Verantwortung sowohl unseren Kunden, Zulieferern und anderen Stakeholdern als auch unseren Mitarbeitern gegenüber bewusst und richten nicht nur unser unternehmerisches Handeln entsprechend unseren Richtlinien aus, sondern ermöglichen das bewusste Einfordern ihrer Rechte mithilfe eines fairen und vertraulichen Beschwerdeverfahrens.
Das Beschwerdeverfahren ist offen zugänglich und ein Compliance-Fall kann durch eine Kontaktaufnahme mit unserem Meldestellenbeauftragten Arwed Prinz unter Schutz vor Benachteiligung eröffnet werden:
- schriftlich per Mail an arwed.prinz@ims-beratung.net
- persönlich
- telefonisch unter +49 171 8221511
Stand: Mai 2024