Nachhaltigkeit – Corporate Social Responsibility

Die Gesellschafter und Geschäftsführung der Lahnwerk GmbH nehmen gemeinsam ihre soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung wahr. Als mittelständisches Unternehmen richten wir unser gesamtes Handeln nach den Grundsätzen dieser Richtlinie aus. Umsetzbar sind diese Ziele nur gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, die wir hiermit dazu animieren möchten, uns bei der Implementierung und selbstverständlichen Anwendung dieser Richtlinie zu unterstützen und Teil ihrer stetigen Optimierung zu sein.

 

SOZIAL

Achtung der Menschenwürde und Chancengleichheit
Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte ist für uns selbstverständlich und sowohl wir selbst als auch unsere Stakeholder sind dazu angehalten, jeder Form von Diskriminierung auf Grund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht , Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder anderer personenbezogener Merkmale im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze entgegen zu treten. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen ist mit Würde und Respekt zu handeln. Diese Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Alle Stakeholder sind vor Belästigung, insbesondere sexueller Art, zu schützen und selbst dazu angehalten, respektvoll miteinander umzugehen.

Ablehnung von Kinderarbeit
Weder in unserem Unternehmen, noch bei unseren Kunden oder Lieferanten darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden, noch werden Kinderarbeit oder die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen toleriert. Die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland sind bindend und alle Betroffenen sind dazu angehalten, sich an die Empfehlung des UN Global Compact zum Mindestalter für die Beschäftigten oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten.

Ablehnung von Zwangsarbeit und freie Wahl der Beschäftigung
Alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Sklaverei werden abgelehnt. Niemand darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Jeder muss die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Es darf nicht verlangt werden, den Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigungen als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

Sicherheit & Gesundheit
Die strenge Einhaltung unserer Sicherheitsvorschriften und -praktiken ist Voraussetzung für ein sicheres Arbeitsumfeld und das Unternehmen sowie Kunden und Lieferanten gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Einhaltung der nationalen Mindestanforderungen.

Konfliktfreie Rohstoffe
Das Unternehmen, die Kunden und Lieferanten verpflichten sich zur Wahrung der Menschenrechte bei der Beschaffung seiner Rohstoffe. Aus diesem Grund werden keine Rohstoffe gekauft oder verwendet, deren Abbau in den bekannten Regionen Konflikte befeuert, bei denen diese Rechte verletzt werden. Grundlage dafür sind die Sektion 1502 des USamerikanischen „Dodd-Frank-Act“ von 2010 und vergleichbare nationale und internationale gesetzliche Verpflichtungen.

ÖKONOMISCH

Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten
Vergütung und Entlohnung (insbesondere unter Einhaltung der Mindestlohnvorschrift), Sozialleistungen und Arbeitszeiten entsprechen den jeweils geltenden Gesetzen und Branchenstandards wie zum Beispiel den jeweils gültigen Tarifverträgen in der Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (oder vergleichbaren). Außerdem werden Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz beachtet.

Vereinigungsrecht
Die Mitarbeiter haben das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Interessen der Beschäftigten sowie bei Interessenkonflikten auf kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen. Arbeitgeber und die gewählten Mitarbeitervertretungen arbeiten vertrauensvoll sowie zum Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter zusammen.

Unternehmenseigentum
Jeder hat die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Vermögen des Unternehmens zweckmäßig, sparsam und in jeder Hinsicht verantwortlich und ressourcen- und umweltschonend umzugehen.

Vertraulichkeit & Datenschutz
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung das Unternehmen sowie alle Stakeholder ein Interesse haben. Außerdem ist man verpflichtet, den Plagiatsschutz und die Identität zu wahren und das geistige Eigentum sowie vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Im Falle von Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen sind deren Grundsätze einzuhalten. Besonderem Schutz unterliegen die personenbezogenen Daten. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Kartellrechtliche Regeln
Das Unternehmen, die Kunden und Lieferanten verpflichten sich zu einem offenen und fairen Wettbewerb auf allen Märkten der Welt. Man lässt sich nicht auf rechtswidrige und/oder strafrechtlich relevante Praktiken ein, wie zum Beispiel gesetzeswidrige Angebotsabsprachen, Aufteilungen von Marktsegmenten und anderen kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen, die einen freien Wettbewerb beeinträchtigen oder verzerren.

Keine Bestechung & Korruption
Das Unternehmen und die Stakeholder lehnen Bestechung und alle Arten der Korruption einschließlich Erpressung und Veruntreuung ab. Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Unternehmensangehörige dürfen keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können. Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Alle Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Finanzielle Verantwortung
Um über alle geschäftlichen Handlungen vollständig berichten zu können, werden alle wesentlichen Geschäfteprozesse ordnungsgemäß dokumentiert und dabei alle monetären Daten und Informationen erfasst. Die mit ihren Tätigkeiten in die Prozesse involvierten Stakeholder, die Buchhaltungs- und Finanzdaten oder andere Arten von monetären Informationen erfassen, ermitteln, verwalten oder verbreiten oder in anderer Art damit in Verbindung gebracht werden, stellen einen korrekten, zuverlässigen und ehrlichen Umgang mit diesen Daten und Informationen sicher.

Offenlegung von Informationen
Das Unternehmen und alle Stakeholder gehen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit anderen Stakeholdern offen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vor, wenn über finanzielle und nicht-finanzielle Informationen kommuniziert wird.

ÖKOLOGISCH

Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung
Wir verpflichten uns zum Umweltschutz und sehen die bestehenden Umweltgesetzte und –richtlinien als einzuhaltenden Mindeststandards an. Wir handeln in Bezug auf Umweltschutz vorsorglich und entwickeln Maßnahmen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung bezogen auf z.B. Wahrung natürlicher Ressourcen und Abfallvermeidung stetig weiter. Unser Maßnahmenkatalog wird regelmäßig aktualisiert und an unsere Umweltziele angepasst. Umweltschutz ist für uns ein Prozess, welcher kontinuierlich neu bewertet und verbessert werden muss. Damit wollen wir Umweltschutz als Selbstverständlichkeit im Handeln eines jeden Stakeholders fest verankern.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Bei der Auswahl von Lieferanten, Partner- und Subunternehmern berücksichtigen wir umweltpolitische Aspekte. Wir bevorzugen soweit wie möglich Lieferanten/innen, die nach EG-ÖkoAudit-Verordnung oder ISO 14001 zertifiziert sind. Zudem achten wir darauf, dass unsere Lieferanten, Partner und Subunternehmer wenn möglich aus der Region kommen.

Umweltfreundliche Fertigung
In allen Phasen der Herstellungsprozesse muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folge von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien, geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissions- und Treibhausgasreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung zu. Die Belastung für die Umwelt, den Boden, die Luft und das Wasser soll dabei so gering wie möglich gehalten werden.

Umweltfreundlicher Ressourceneinsatz
Jegliche und vor allem natürliche Ressourcen sollen erhalten und geschont werden. Der Umgang mit Chemikalien und sicherheitsrelevanten Stoffen soll zielgerichtet und verantwortungsbewusst erfolgen. Wir sind bestrebt, die Verwendung auf die notwendigen Einsatzfälle zu beschränken.

Umweltfreundliche Produkte
Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Der Umgang mit Gefahrenstoffe sind gezielt zu managen, damit diese durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet bzw. entsorgt werden können.

 

Stand: September 2022